Liebe Skihaserl,
Nachfolgend findest du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Skigaudi (die „AGB“). Die Spirit Crew GmbH, Freisinger Landstraße 25, 85748 Garching bei München, ist als Reiseveranstalterin für die Abwicklung der Buchungen und die Durchführung der Reise verantwortlich. Soweit Leistungen anderer Anbieter angeboten und vermittelt werden, kommt der Vertrag zu den Bedingungen des jeweils benannten Leistungsträgers zustande.
Bitte lies alles sorgfältig durch. Die Bedingungen enthalten wichtige Informationen über das Verhältnis zwischen dir (dem „Teilnehmenden“) und uns.
1. Abschluss des Reisevertrags
1.1. Mit der Anmeldung zur Reise gibt der Teilnehmende gegenüber der Spirit Crew GmbH ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrags auf Grundlage der in der Reisebeschreibung genannten Leistungen und Preise ab. Die Buchung erfolgt ausschließlich elektronisch. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung der Spirit Crew GmbH zustande.
1.2. Die buchende Person haftet für alle Verpflichtungen mitangemeldeter Teilnehmender, sofern sie diese Verpflichtung ausdrücklich und gesondert übernommen hat.
1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an Skigaudi beträgt 18 Jahre. Personen, die zu Beginn der gebuchten Gaudi noch nicht 18 Jahre alt sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2. Zahlung
2.1. Mit Vertragsschluss ist der Reisepreis sofort über die von der Ticketing-Plattform angebotenen Zahlungsmethoden zu zahlen. Eine Zahlung auf Rechnung ist nicht möglich.
2.2. Werden Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen geleistet und sind Mahnungen erforderlich, dürfen wir eine Mahn- oder Servicegebühr von 20,00 € erheben. Bleibt die Zahlung nach Mahnung und angemessener Fristsetzung aus, kann die Spirit Crew GmbH vom Reisevertrag zurücktreten.
2.3. Im Fall unserer Insolvenz werden Teilnehmenden Zahlungen für Leistungen erstattet, für die keine Gegenleistung erbracht wurde. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Teilnehmende einen Sicherungsschein gemäß § 651r BGB.
3. Leistungen
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung.
3.2. Gepäck wird im üblichen Umfang befördert: höchstens ein Koffer oder eine Reisetasche pro Person (80 × 40 × 40 cm) sowie ein Handgepäckstück. Wegen begrenzter Stauräume kann die Beförderung von Hartschalenkoffern nicht garantiert werden. Reisende müssen ihr Gepäck beim Ein-, Um- und Aussteigen beaufsichtigen. Sperrgepäck ist vor der Reise anzumelden; Ski sind berücksichtigt. Zusätzliche Beförderungskosten können anfallen.
3.3. Ausflüge und Zusatzleistungen können vom Erreichen einer Mindestteilnehmendenzahl abhängen.
3.4.–3.5. Ausdrücklich vermittelte oder als Fremdleistungen bezeichnete Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrags. Die Spirit Crew GmbH haftet nicht für deren Durchführung; es gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
3.6. Nimmt der Teilnehmende einzelne Reiseleistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder aus anderen Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung.
4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Die Reiseveranstalterin kann bis zum 14. Tag vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird.
4.2. Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl die Spirit Crew GmbH als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen richten sich nach dem Gesetz; zusätzliche Rückbeförderungskosten tragen beide Parteien je zur Hälfte.
4.3.–4.4. Die Reiseveranstalterin darf gesetzlich zulässige, nicht erhebliche Änderungen vornehmen, die den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen. Teilnehmende werden über eine zulässige Absage oder erhebliche Änderung einer wesentlichen Leistung unverzüglich informiert.
4.5. Preisänderungen nach einer Erhöhung von Beförderungskosten oder Leistungsentgelten sind möglich, soweit sie sich auf den Preis pro Person auswirken. Teilnehmende werden unverzüglich und spätestens 21 Tage vor Reisebeginn informiert. Bei einer Erhöhung um mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung kann der Teilnehmende zurücktreten oder, soweit verfügbar, eine gleichwertige Reise ohne Mehrpreis verlangen. Diese Rechte sind unverzüglich geltend zu machen; Textform wird empfohlen.
5. Rücktritt und Umbuchung durch Teilnehmende
5.1. Der Teilnehmende kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung in Textform bei der Spirit Crew GmbH.
5.2. Tritt der Teilnehmende zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann die Spirit Crew GmbH eine angemessene Entschädigung nach folgender Staffel verlangen:
- Bis 120 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises, mindestens 20 € pro Person.
- 119 bis 60 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises.
- 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises.
- 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises.
- Ab 14 Tage vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises.
Eine Stornierung kann per E-Mail an [email protected] oder über unser Support-Tool unter Angabe des vollständigen Namens und der Ticketnummer(n) erfolgen. Erstattungen können nur auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel vorgenommen werden.
5.3. Die Spirit Crew GmbH kann eine höhere, konkret berechnete Entschädigung verlangen, wenn sie deren Höhe unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung nachweist.
5.4.–5.5. Wird die Reise nicht angetreten, erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz und die Reiseveranstalterin kann den freien Platz anderweitig vergeben.
5.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und einer Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten wird empfohlen.
5.7. Nach Vertragsschluss besteht kein Anspruch auf Änderung von Reisetermin, Reiseziel, Abfahrtsort, Unterkunft oder Beförderungsart. Eine solche Änderung setzt einen Rücktritt nach Ziffer 5.2 und eine Neubuchung voraus.
5.8. Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmende verlangen, dass ein Dritter in den Vertrag eintritt. Die Spirit Crew GmbH kann widersprechen, wenn der Dritte die Reisevoraussetzungen nicht erfüllt oder gesetzliche Vorschriften dem Eintritt entgegenstehen. Zusätzliche Kosten des Ersatzes können berechnet werden.
6. Rücktritt und Kündigung durch die Reiseveranstalterin
6.1. Die Spirit Crew GmbH kann bis 28 Tage vor Reisebeginn zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
6.2. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen, welche die Reise erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen, kann die Spirit Crew GmbH den Vertrag kündigen. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet; ein Schadensersatzanspruch besteht nicht.
6.3. Verstößt ein Teilnehmender nachhaltig gegen Anweisungen der Reiseleitung oder gefährdet andere, kann die Spirit Crew GmbH fristlos kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt bestehen; zusätzliche Rückbeförderungskosten trägt der Teilnehmende.
7. Haftung der Reiseveranstalterin
7.1. Die Teilnahme an Skigaudi-Aktivitäten – darunter Skirennen, Beerpong-Turniere, Ski- und Snowboardfahren sowie Schlittenrennen – ist mit typischen Risiken von Körperverletzungen, Sachschäden und sonstigen Beeinträchtigungen verbunden. Mit dem Ticketkauf erkennt der Teilnehmende diese Risiken an, übernimmt die Verantwortung für bekannte und unbekannte Risiken und erklärt sich damit einverstanden, die Spirit Crew GmbH, ihre Geschäftsführung, Mitarbeitenden und Beauftragten von Ansprüchen aus einfacher Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung freizustellen.
7.2. Die Spirit Crew GmbH haftet nicht für Störungen bei Leistungen, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden. Die Teilnahme an Ski- und Snowboardfahrten erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Ansprüche können beschränkt oder ausgeschlossen sein, soweit für einen Leistungsträger geltende internationale Übereinkommen oder gesetzliche Vorschriften solche Beschränkungen vorsehen.
7.3. Für Einbruch oder Diebstahl wird nicht gehaftet. Reisegepäck- und Unfallversicherungen werden empfohlen. Der Teilnehmende haftet für Schäden, die durch mitgebrachte Gegenstände verursacht werden.
8. Mitwirkungspflicht der Teilnehmenden
8.1. Mängel sind der Reiseleitung oder der Spirit Crew GmbH unverzüglich anzuzeigen; zugleich ist Abhilfe zu verlangen.
8.2. Verletzt der Teilnehmende diese Pflichten schuldhaft, sind entsprechende Ansprüche ausgeschlossen.
9. Vertragliche Pflichten und Anzeigen
9.1.–9.3. Gesetzliche Ansprüche bei einer mangelhaften Reise – Abhilfe, Minderung, Kündigung und Schadensersatz – setzen voraus, dass der Teilnehmende die Anzeige gegenüber der Reiseveranstalterin nicht schuldhaft unterlässt. Selbstabhilfe oder Kündigung wegen eines erheblichen Mangels erfordern grundsätzlich eine angemessene Frist, sofern Abhilfe nicht unmöglich ist, verweigert wird oder sofortiges Handeln gerechtfertigt ist. Mängel sind der Reiseleitung oder, wenn diese nicht erreichbar ist, direkt der Spirit Crew GmbH anzuzeigen.
9.4.–9.5. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende gegenüber der Spirit Crew GmbH, Freisinger Landstraße 25, 85748 Garching bei München, geltend zu machen. Eine Anzeige gegenüber Dritten genügt nicht. Eine spätere Geltendmachung ist nur möglich, wenn der Teilnehmende die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt hat. Textform wird empfohlen.
9.6. Ansprüche können nur durch den Reisenden geltend gemacht und nicht abgetreten werden. Sie verjähren nach zwei Jahren, beginnend mit dem vertraglichen Ende der Reise.
9.7. Teilnehmende müssen die geltenden Sitten, Gebräuche und Gesetze beachten. Nach Abmahnung und erneutem Verstoß oder sofort bei einem schweren Verstoß wie vorsätzlicher Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum oder vorsätzlicher Sachbeschädigung kann die Reiseveranstalterin den Teilnehmenden ohne Erstattung ausschließen. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Teilnehmende. Gleiches gilt bei unzumutbarer Störung des Zusammenlebens.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1.–10.2. Die Skigaudi Crew informiert Angehörige der maßgeblichen Staaten über Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen sowie Änderungen vor Reisebeginn. Auf Anforderungen für andere Staatsangehörigkeiten wird hingewiesen, soweit die Staatsangehörigkeit des Reisenden erkennbar ist. Die Crew haftet nicht für Nachteile aus der Nichtbeachtung oder für die Erteilung von Visa durch diplomatische Vertretungen.
10.3.–10.5. Reisende ohne vollständige und ordnungsgemäße Dokumente können ohne Erstattung ausgeschlossen werden. Der Teilnehmende ist für die Beachtung aller einschlägigen Reise-, Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich und trägt die aus einer Nichtbeachtung entstehenden Nachteile einschließlich Stornokosten.
11. Gültigkeit
Mit Veröffentlichung einer neuen Reisebeschreibung verlieren die Bedingungen und Preise der vorherigen Reisebeschreibung automatisch ihre Gültigkeit.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2. Der Teilnehmende kann die Spirit Crew GmbH nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der Spirit Crew GmbH gegen einen Teilnehmenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich.
13. Datenschutz
Die Spirit Crew GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und zur Erfüllung des Reisevertrags. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutz.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15. Reiseveranstalterin
Alle Ansprüche sind zu richten an: Spirit Crew GmbH, Freisinger Landstraße 25, 85748 Garching bei München.
16. Versicherungen
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird empfohlen.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Änderungen und Ergänzungen des Reisevertrags bedürfen der Textform.
17.2. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.